Vereinszweck

Zweck und Ziel des Vereins sind

  • die kroatische Kultur, Geschichte und Sprache sowie das kroatische Kulturgut zu bewahren, zu pflegen und zu entwickeln, des weiteren
  • die Pflege guter Beziehungen zwischen verschiedenen Kulturen in der Region Dachau und
  • sportliche Aktivitäten zu fördern.

Der Vereinszweck wird durch verschiedene Aktivitäten verwirklicht, wie z. B.

  • Organisation von kroatischen Kultur- und Kunsttagen, Konzerten und Folkloreveranstaltungen sowie von Literaturabenden und dergleichen.
  • Unterstützung der Eltern und Kinder beim Pflegen und Lernen der kroatischen Sprache.
  • die Beziehungen zwischen Deutschen und Kroaten in der Bundesrepublik Deutschland in Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen sowie durch entsprechende Veranstaltungen den Völkerverständigungsgedanken und interkulturellen Austausch zu fördern.
  • Angebot von Informationsvorträgen und Ausgabe von Informationsmaterial.
  • Beratung und sonstige Unterstützung von Einzelnen und Familien.
  • Organisation von Sportveranstaltungen und Wettbewerben.

Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins einschließlich etwaiger Überschüsse werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.

Der Vorstand

  • Vorsitzender: Franjo Risonjic
  • Stellvertreter: Dragan Simunovic und Matej Brnadic
  • Schriftführer: Anto Ljubic
  • Kassenwart: Dalibor Simunovic
  • Beisitzede: Ante Brnadic, Ivan Marinic, Slobadan Simunovic, Dragan Slipac, Goran Pranjic und Ante Krajinovic.

Mitgliedschaft

  • Der Jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen beträgt 30,00 €
  • Der Jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien beträgt 50,00 €
  • Der Jährliche Mitgliedsbeitrag für Rentner beträgt 15,00 €

Mitglied der Gemeinschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich dem Verein verbunden fühlt und für die Einhaltung dieser Satzung verpflichtet.

Jahresbeitrag

Die Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags. Die Regelung des Beitrags obliegt der Mitgliederversammlung.

Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Geschäftsjahres eintritt.

Bis zum 31. März des Geschäftsjahres haben alle Mitglieder den vollen Jahresbeitrag zu bezahlen.

Der Vereinsausschuss hat das Recht, ausnahmsweise bei Bedürftigkeit den Jahresbeitrag ganz oder teilweise zu erlassen.

Mitgliedschaft

Downloads

Unserer Satzung: Satzung.pdf

Aufnahmeformular: Aufnahmeformular.pdf

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